„Wenn die Kompetenz und die Fähigkeit vorhanden sind, wird der Erfolg so kommen, wie wir ihn verdienen.“

Prof. Dr. Matthias Schatz

Of Counsel

Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

Expertisen

Sprachen

Deutsch

Englisch

Publikationen

Die dienstliche Beurteilung im Polizeivollzugsdienst – gesetzgeberischer Handlungsbedarf, in: VBlBW 2022, S. 225-230.

Die Beendigung des Beamtenverhältnisses, in: Die Polizei 2022, S. 54-63.

Der Polizeivollzugsdienst und das Infektionsschutzgesetz in Zeiten der Corona-Pandemie, in: Die Polizei 2021, S. 137-141.

Wider die Freitextkommentare in der Lehrveranstaltungsevaluation, in: DÖD 2020, S. 1-6.

Mitautor beim Beck Online Kommentar zum Polizeigesetz Baden-Württemberg.

Mitautor im Kommentar zum Polizeirecht Baden-Württemberg von Möstl/Trurnit (Verlag C.H. Beck, 2020).

Instrumente staatlicher Spendenförderung – ein Reformvorschlag (Dissertationsschrift, Verlag C.F. Müller, 2012).

Vita

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Freiburg.

Erstes Staatsexamen in Konstanz, 2001.

Zweites Staatsexamen in Konstanz, 2003.

Sachgebietsleiter im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg in den Finanzämtern Konstanz, Singen, Balingen und Villingen-Schwenningen, 2003-2007.

Zweitstudium zum Master of International Business an der La Trobe University Melbourne in Australien, 2007 und 2008.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, Lehrstuhl Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, 2009-2011.

Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Steuerrecht, 2011.

Leiter der Steuerfahndung der Finanzämter Rottweil, Oberndorf, Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und Tuttlingen, 2011-2015.

Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, seit 2015.

Ich bin Rechtsprofessor an einer staatlichen Hochschule mit der Befähigung zum Richteramt. Daher besitze ich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und dem Prozessrecht das Privileg, Sie rechtlich beraten und vor den Straf- und Verwaltungsgerichten vertreten zu dürfen, ohne als Rechtsanwalt zugelassen zu sein.

Ich berate Sie daher in allen Fragen rund um das Öffentliche Recht sowie des Strafrechts. Als Of Counsel bei SCHRADE & Partner besteht selbstverständlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.