Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und diejenigen, die es gerne werden möchten.
Gegenüber Gläubigern haftet die Gesellschaft – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Verletzt die Geschäftsführung jedoch organschaftliche Sorgfaltspflichten, so haftet diese der Gesellschaft gegenüber mit dem persönlichen Vermögen. Die Verantwortung der Geschäftsführung einer GmbH ist daher mit erheblichen Rechten aber auch Pflichten verbunden.
Anhand konkreter Beispiele werden im Rahmen der Veranstaltung Pflichten einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers sowie deren/dessen Haftungsrisiken aufgezeigt. Die Tätigkeit im Spannungsverhältnis zwischen verantwortungsvoller Unternehmensführung und der Freiheit unternehmerischen Handelns wird hier zur haftungsrechtlichen Herausforderung. Die Gesamtverantwortung lastet dabei auf der Geschäftsführung, die die Geschäfte der Gesellschaft führt und nach außen vertritt. Als solche ist die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer einer Gesellschaft auch im Handelsregister eintragungspflichtig. Die Veranstaltung soll Strategien zur Haftungsvermeidung aufzeigen, die für die Abwicklung des laufenden Tagesgeschäfts unerlässlich sind.
Ihre Referenten sind: