Die nachhaltige und jahrelange Spezialisierung unserer Berater in ihren jeweiligen Expertisen sorgt für allerhöchste Kompetenz — wir beraten in jedem Rechtsbereich auf höchstem Niveau.
Das Arbeitsrecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete. Dies liegt insbesondere auch an europarechtlichen Vorgaben und den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die nicht selten das deutsche Arbeitsrecht auf den Kopf stellen. Wir helfen den Personalverantwortlichen unserer Mandanten, im Arbeitsrecht auf der Höhe der Zeit zu bleiben, sei es bei der Arbeitsvertragsgestaltung, bei der Beratung im täglichen Personalgeschäft, sei es bei Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten oder bei der Umstrukturierung des Unternehmens und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung, aber selbstverständlich gehört auch die Vertretung der Interessen unserer Mandanten vor den Arbeits- und Sozialgerichten zu unserem Tätigkeitsbereich. Aufgrund der häufig jahrelangen Zusammenarbeit kennen wir die betrieblichen Abläufe und Besonderheiten bei unseren Mandanten und können so sehr zielgerichtet und effektiv tätig werden.
Eine den Liquiditäts- und Kapitalbedarf zutreffend abbildende Finanzierungsstruktur ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung.
Wir unterstützen sowohl kreditsuchende Unternehmen als auch Kreditinstitute bei Vertragsverhandlungen und bei der Gestaltung von Kredit- und Sicherheitenverträgen aller Art. Wir beraten im Zusammenhang mit Konsortialfinanzierungen ebenso wie bei Finanzierungen, die sich auf Einzelvorhaben beziehen.
Des Weiteren beraten wir bei Fragestellungen, die sich bei Kapitalanlagen ergeben.
In Bezug auf Finanzierungen sind steuerliche Gesichtspunkte und insbesondere bankaufsichtsrechtliche Vorgaben, die in den letzten Jahren verschärft worden sind, ebenso zu beachten, wie bei Kapitalanlagen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass an Kreditverträgen beteiligte Unternehmen keiner Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen bedürfen.
Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Abwicklung und Durchsetzung entsprechender Verträge (ggf. auch in gerichtlichen Verfahren).
Bauvorhaben sind komplexe Vorgänge, bei denen kleinste Unachtsamkeiten im Rahmen der Vertragsgestaltung zu konfliktträchtigen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen können. In der Regel sind gleich mehrere Beteiligte an einem Bauvorhaben beteiligt, sodass die rechtliche Beratung des Bauherrn, des Bauunternehmers oder des Architekten im Vorfeld wesentlich ist, um das Konfliktpotenzial in den Vertragsverhältnissen von vornherein einzuschränken. Dies umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Fragestellungen gegenüber der Baubehörde oder die Auseinandersetzung mit Grundstücksnachbarn. Sowohl die Planungs- als auch die Realisierungsphase bergen dabei spezifische Herausforderungen, bei denen wir Sie professionell begleiten. Viele Bauvorhaben entwickeln oder wandeln sich, so dass Streitigkeiten über die Vergütung vorprogrammiert sind.
Hierbei beraten wir vorausschauend und versuchen, einvernehmliche Lösungen, ggf. auch Zwischenlösungen, zu erreichen. Selbstverständlich führen wir auch die gerichtliche Auseinandersetzung durch, wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint.
Die verkammerten Beratungsberufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind immer noch stark reguliert. Diese Regelungsdichte birgt Fallstricke. Daher wird es für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bzw. Anwälte immer wichtiger, sich schon proaaktiv gegen mögliche Haftungsfälle und berufsrechtliche Verfahren abzusichern.
Wir beraten und vertreten sowohl Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte) u.a. bei folgenden Themen:
aber auch deren Mandanten bei Haftungs- und sonstigen Konfliktthemen.
Unsere Experten haben teilweise jahrelange Erfahrung in der Kammerorganisation und sind durch einschlägige Publikationen ausgewiesen.
Der deutsche Mittelstand ist geprägt worden durch den Begriff des ehrbaren Kaufmanns. Der Grundsatz des nachhaltigen Wirtschaftens und der Beachtung der Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung haben zum weltweiten Erfolg dieser Unternehmen beigetragen.
Unternehmen und Behörden haben zur Sicherstellung der guten Unternehmensführung eine Managementstruktur zur Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und selbstgesetzter Normen aufgebaut. Die Umsetzung und Fortentwicklung dieser Strukturen in Compliance Management Systemen (CMS) sind Bestandteil des Managements der Unternehmen und dienen der besseren Beherrschung von Risiken des jeweiligen Unternehmens, insbesondere von straf- und haftungsbewehrten Risiken.
Das CMS muss zum Unternehmen passen, als Kompass durch komplexe und sanktionsbehaftete Regulierungen leiten.
In Zeiten von Big Data und Digitalisierung spielen Daten eine immer größere Rolle. Zugleich steigen die Anforderungen an Unternehmen, Sicherheit und Transparenz von Datenverarbeitungen zu gewährleisten. Das Datenschutzrecht nimmt damit einhergehend weiter an Bedeutung zu, auch wegen der breiten Öffentlichkeitswahrnehmung, Sensibilisierung von Kunden und Mitarbeitern und verstärkten Aufsicht und Sanktionierung durch die Aufsichtsbehörden. Um sich langfristig Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, müssen Unternehmen die rechtlichen Bestimmungen aus dem Datenschutz (Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, branchenspezifische Regelungen) und der IT-Sicherheit umsetzen.
Wir verbinden juristische Expertise mit technischem Verständnis und beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Datenschutzes (z. B. Risikoeinschätzung, rechtmäßige Gestaltung von Datenverarbeitungen, Datenschutzerklärungen, Informations- und Dokumentationspflichten, Auftragsverarbeitung, Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten, Datenpannen, Bußgelder, Haftung) und vertreten Ihre Interessen gegenüber Aufsichtsbehörden.
Fragen zum Erbrecht und zur Vermögensnachfolge sind nicht nur fachlich, sondern immer auch menschlich eine spannende Herausforderung.
Die Gestaltung von Testamenten oder Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübergabe ist juristisch diffizil und setzt voraus, dass man sich ein genaues Bild von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten macht. Insbesondere wenn Unternehmen oder Immobilien zu einem Nachlass gehören, ist es unerlässlich, sich vor Ort einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen.
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen denkbaren Fragen des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts und der Vermögensnachfolge, insbesondere bei der Planung der Erbfolge sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Hierzu gehört die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen ebenso wie die Anfertigung lebzeitiger Schenkungs- und Übergabeverträgen. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir nicht nur die erbrechtlichen Regelungen im Blick haben, sondern auch eine steueroptimierte Lösung für Sie erarbeiten.
Bei der Abwicklung eines Erbfalles stehen Ihnen unsere Anwälte bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gegenüber anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten engagiert zur Seite, immer mit dem Ziel, eine wirtschaftlich vernünftige und möglichst außergerichtliche Lösung zu finden. Hierzu können wir auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich von Nachlassabwicklungen und Testamentsvollstreckungen zurückschauen.
Wenn es sein muss, vertreten wir Sie natürlich auch in allen Verfahren vor Gerichten und Behörden.
Zur umfassenden Beratung einer Wirtschaftskanzlei gehört auch die Vorsorge und der Schutz vor familiären Zerwürfnissen und die Beratung zur sachgerechten Vermögensverteilung zwischen Ehepartnern und Kindern. Insbesondere eine Scheidung kann schnell existenzbedrohend werden. Daher gehört zu unserem Leistungsspektrum auch die umfassende Beratung und Vertretung im Familienrecht und Personenrecht. Ebenso beraten wir umfassend zum Thema Asset Protection. Unser Leistungsspektrum:
Die Wahl der richtigen Rechtsform unterliegt vielen Erwägungen. (Persönliche-)Haftung, Finanzierung, Besteuerung, Organisation und Verantwortung, Übertragbarkeit sind nur einige Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind und die Wahl der Rechtsform steuern. Dabei sind diese Aspekte nicht statisch, so dass Veränderungen bei den Unternehmern, den Unternehmen und den sonstigen Stakeholdern sowie der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Anpassungen erforderlich machen können. Wie Kleidung, je nach Veränderung der Jahreszeit, der Mode und des Körpers, muss die Rechtsform bei Veränderungen der inneren oder äußeren Rahmenbedingungen angepasst werden.
Dies betrifft auch die Organisation von Konzernen. Anpassungen können kleinteilig sein oder eine Änderung der Rechtsform oder des Rechtsträgers im Sinne einer Umwandlung z.B. durch Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung erfordern.
Das Ziel ist die jeweils passende resiliente Gesellschaftsform und im Konfliktfall die Durchsetzung der gewählten Bestimmungen und Rechte.
Nationale und internationale Handelsverträge zwischen Unternehmen sind seit jeher ein Kernberatungsgebiet unserer Kanzlei. Umfassende Regelungen zu allen wichtigen Punkten umfassen heute nicht nur Kaufgegenstand, Preis, Haftung und Liefermodalitäten, sondern inzwischen auch Themen wie Finanzierungsfragen, ESG, Kaufpreissicherung und Produkthaftung. Aktuell stehen Preisklauseln ebenfalls im Fokus der beteiligten Vertragspartner.
Im internationalen Handelsverkehr ergeben sich zudem oft Fragen zum anwendbaren Recht oder der Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG). Auch das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist hier oft zu beachten.
Wir begleiten Unternehmen bei allen diesen Fragen und vertreten diese auch in streitigen Auseinandersetzungen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Ihr Vertragsprojekt ist unser Beratungsprojekt!
Alma Mater, Freiheit von Forschung und Lehre, Hochschulförmigkeit, Grund- und Fakultätsordnung, Forschungskooperationen, Berufungsvereinbarung, Stiftungsprofessur, an-Institut – dies sind nur einige Schlagworte aus dem Bereich der Hochschulen. Egal ob Jahrhunderte alte öffentlich rechtliche Körperschaft, oder neu gegründete Hochschule in privater Rechtsform, die Schnittstellen zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht, insbesondere hochschulrechtlichem Landes- oder Bundesrecht, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Fördermittelrecht etc. verlangen besondere Rechts- und Branchenkenntnis.
Dabei werden die Hochschulen, sowohl als Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Lehre, als auch als Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr, betrachtet und beraten.
Wir beraten in- und ausländische Investoren, Family Offices, Projektentwickler, Eigennutzer sowie gewerbliche Vermieter und Mieter beim Erwerb oder Verkauf, bei der An- oder Vermietung von Liegenschaften und Gebäuden.
Ziel unserer Beratung ist es, das Potential von Liegenschaften wirtschaftlich über die Dauer des Investments hinweg, optimal nutzen zu können. Wichtigstes Kernelement unserer juristischen Beratung ist die passende Vertragsgestaltung, sei es um mögliche Umwelt- oder Haftungsrisiken zu minimieren, Nutzungsmöglichkeiten auszuloten oder eventuelle Exit-Szenarien mitzudenken. Die Vertragsgestaltung erfolgt immer in enger Abstimmung mit den einzubindenden technischen und steuerlichen Beratern und Behörden.
Deshalb stehen wir Ihnen schon bei der Strukturierung und der Durchführung des Erwerbs oder Verkaufs einer Immobilie, auch im Rahmen von Sale-and-Lease-Back-Konstruktionen oder der Gründung von Teil- und Wohneigentumsgemeinschaften, und bei der langfristigen Vermietung oder Anmietung als kompetenter und verlässlicher Partner zur Verfügung.
Die Internationalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen prägt die Märkte. Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern zählen auch im Mittelstand zum Alltag.
Viele Unternehmer aus Deutschland fragen sich: Soll ich mich auf ein Vertrag nach ausländischem Recht einlassen? Soll ich zustimmen, Streitigkeiten aus einem Vertrag mit Auslandsbezug vor einem fremden Gericht auszutragen? Wie hafte ich für meine Produkte im Ausland? Lohnt es sich, einen säumigen Schuldner in einem anderen Kontinent zu verklagen?
Umgekehrt haben ausländische Unternehmer viele Fragen zum Rechtssystem in Deutschland. Bei all diesen Fragen bieten wir in- und ausländischen Unternehmen eine umfassende Betreuung und Hilfestellung – bei Bedarf gemeinsam mit Partnern aus unserem Netzwerk oder über befreundete Kanzleien weltweit, die wie wir unsere Anforderungen teilen.
Ob inbound- oder outbound-Fälle: wir begleiten Sie weltweit und bei grenzüberschreitenden Transaktionen – in den letzten Jahren in mehr als 50 Ländern. Bei Bedarf formen wir Teams mit Expertisen, die der konkrete Fall verlangt.
Mitglieder unseres SCHRADE-Teams sprechen Englisch, Französisch und Spanisch sowie weitere Sprachen: Team. Die Partner in unserem Netzwerk sind alle deutschsprachig.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen, z. B. durch Geschäftsanteils-/Kontroll-/Vermögenserwerb, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens bei einer nationalen Kartellbehörde oder der EU-Kommission notwendig. Anmeldepflichtige Zusammenschlussvorhaben dürfen erst nach Freigabe durch die Kartellbehörde vollzogen werden. Anderenfalls drohen Bußgelder in empfindlicher Höhe. Wir führen für Sie gern das Fusionskontrollverfahren durch und helfen bei einer kartellrechtskonformen Vertragsgestaltung.
In der Praxis, z. B. bei der Gestaltung von Verträgen oder dem Umgang mit anderen Unternehmen, sind zudem die Verbote wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen/abgestimmter Verhaltensweisen sowie des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung/überlegener Marktmacht zu beachten, Verstöße sind ebenfalls bußgeldbewehrt.
Wir beraten und vertreten Sie gern im nationalen/europäischen Kartellrecht.
Der Staat unter der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes ordnet, lenkt und leistet. Wer als Unternehmer oder als Privatperson gestalten will, kommt an der Verwaltung nicht vorbei. Die Verwaltung ihrerseits bedient sich privatrechtlicher Strukturen, z.B. GmbHs, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Energieversorger, Gesundheitswesen etc.).
Bei der Steuerung und Gründung öffentlicher Beteiligungsunternehmen sowie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen greifen daher Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht ineinander. Die Durchführung von Vergabeverfahren, die Begleitung von Bauprojekten, die Gewährung von Beihilfen erfordern sowohl im Interesse der Verwaltung als auch der beteiligten Unternehmen die präzise Verzahnung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Anforderungen. Insbesondere die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für öffentliche Unternehmen sowie der vertraglichen Beziehungen zwischen Investoren, Kommunen oder öffentlichen Unternehmen ist ein Schwerpunkt unserer Beratungspraxis.
Die technischen und rechtlichen Anforderungen an Produkte im gewerblichen und privaten Bereich nehmen zu. Zugleich liefern Produzenten im Zuge der Globalisierung häufig in Märkte außerhalb der EU, die jeweils ihre eigenen Anforderungen an Produkte stellen und besondere Haftungsrisiken bergen können. Somit sind die möglichen Quellen für Fehler bei Planung, Herstellung und Vertrieb von Produkten stetig angestiegen. Vor allem die Konfrontation mit Forderungen nach Auftreten eines Produktfehlers ist nur das letzte Glied in der Kette von der Entwicklung zum Vertrieb.
Wir beraten Sie auf folgenden Feldern:
In der Unternehmenskrise geht es ums „ALLES ODER NICHTS“. Fokussiert auf das wirtschaftliche Ziel sind schnelle Entscheidungen zu treffen. Rechtlich fundiert, mit dem nötigen Pragmatismus.
Die erfolgreichste Sanierung ist in der Regel die geräuschlose. Wo sie nicht mehr möglich ist, bieten gerichtliche Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren (Eigenverwaltung, STaRUG) Chancen und Risiken.
Geschäftspartner in der Krise bringen das Geschäft ins Ungleichgewicht. Die Stabilisierung des Geschäftspartners erfordert vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ohne den Fokus auf insolvenzrechtliche Risiken (z.B. Insolvenzanfechtung) aus dem Blick zu verlieren.
Die Investition in Unternehmen in der Krise kann das betroffene Unternehmen retten und den Investor wirtschaftlich stärken. Sie gleicht aber einer Reise in unbekanntes Terrain. Ob als übertragende Sanierung (Asset Deal) oder im Insolvenzplan.
In einer globalisierten Wirtschaft sehen sich Unternehmer ständig mit verschiedenen Rechtsordnungen konfrontiert. Spanien ist für deutsche Unternehmen ein beliebtes Land. Deutschland repräsentiert jeweils mehr als 10% der Ein- und Ausfuhren Spaniens. Daher begegnen deutschen Unternehmern mit Wirtschaftsbeziehungen nach Spanien Fragen des dortigen Wirtschaftsrechts, sei es bei Erwerb oder Gründung von Gesellschaften, der Bestellung von Vertretungsorganen, Handels- und Arbeitsverträgen, dem Erwerb von Immobilien oder einfach der Verfolgung von Ansprüchen.
In unserem Spanish Desk beraten wir sowohl deutsche als auch spanischsprachige Mandanten, jeweils in der eigenen Sprache in beiden Rechtsordnungen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten in ihren Vorhaben in den spanischsprachigen Ländern Mittel- und Südamerikas. Gut zu wissen, dass Ihr Anwalt Sie und Ihre Sprache versteht.
Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Belastung dar und können weitreichende Folgen haben. Neben den strafrechtlichen Sanktionen stehen insbesondere abgaberechtliche Folgen im Raum, aber auch gesellschaftsrechtliche und private Belange können in der Zukunft betroffen sein.
Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert sowohl materiellrechtliche wie auch verfahrensrechtliche Expertise. Wir begleiten Sie und stehen Ihnen sofort zur Seite bei Durchsuchungen, in Ermittlungsverfahren, in Konflikten mit der Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft oder Finanzämtern. Unser Primärziel ist es, öffentlichkeitswirksame gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Aufgrund langjähriger Erfahrung und ausgewiesener Expertise werden wir sehr oft von Berufskollegen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Verfahren hinzugezogen und empfohlen. Wir vertreten neben Individualpersonen auch Unternehmen.
Die Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A) erfordert neben spezifischen juristischen Kenntnissen insbesondere auch die Fähigkeit, eine Unternehmensbewertung vornehmen und die ökonomischen Stärken und Schwächen des Zielobjekts erkennen und darstellen zu können.
Hierfür müssen oftmals Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Kanzlei-Kollegen mit ihren unterschiedlichen Fachkompetenzen koordiniert werden.
Ganz wesentlich für eine erfolgreiche Beratung im M&A-Business ist, dem Mandanten verständlich und nachvollziehbar darzulegen, ob die Transaktion zu den gegebenen Bedingungen durchgeführt werden sollte oder nicht.
Grundlage hierfür ist eine korrekte und vollständige Darstellung der Rechtslage, die dem Mandanten alle möglichen rechtlichen Handlungsalternativen aufzeigt.
Letztendlich entscheidend ist jedoch eine umfassende Einschätzung der Situation unter Berücksichtigung der besonderen Interessen des Mandanten.
Das erfordert Mut und Verantwortungsbewusstsein seitens des Anwalts und das Vertrauen des Mandanten.
Das komplexe Vergaberecht ist eine Herausforderung für Auftraggeber und Bewerber/Bieter.
Auftraggeberseitig gilt es, die Beschaffungsmaßnahmen in vergaberechtskonformer Weise möglichst effizient durchzuführen und zu einer nach Maßgabe der festgelegten Anforderungen/Eignungs-/Zuschlagskriterien optimalen Lösung zu gelangen. Bewerber/Bieter müssen ihre Chance auf Zuschlagserteilung durch die Erstellung eines anforderungsgerechten und an den Zuschlagskriterien optimal ausgerichteten Angebotes und ggf. vorgeschalteten Teilnahmeantrags wahren.
Bei Vergabefehlern droht insbesondere ab Erreichen der EU-Schwellenwerte die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens oder im Unterschwellenbereich die Geltendmachung einstweiligen Rechtsschutzes. Bewerber/Bieter haben die Rügeobliegenheiten zu beachten.
Auch Fördermittelempfänger sind durch den Fördermittelbescheid häufig vergaberechtsgebunden. Bei Vergaberechtsverstößen droht die Rückforderung von Fördermitteln.
Wir unterstützen Sie gerne.
Vertragshändler, Handelsvertreter, selektiver Vertrieb, Franchising und vieles mehr: In der globalisierten und vernetzten Welt bestehen vielfältige Wege, um ein Produkt oder eine Dienstleistung für Kunden oder Endverbraucher verfügbar zu machen. Abhängig vom Vertriebsweg können unterschiedliche Gesetze Anwendung finden; bei internationalen Lieferketten kann sich die Komplexität schnell potenzieren. Zudem gehen Fragen des modernen Vertriebsrechts heute oft über den rein handelsrechtlichen Teil hinaus. Vor allem das europäische Vertriebskartellrecht überlagert nun die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Vertriebsmittlern.
Wir beraten in allen Fragen des europäischen und deutschen Vertriebsrechts und in grenzüberschreitenden Fällen können unsere Mandanten auch auf unser Netzwerk SCHRADE zählen.
Unseren Mandanten im Bereich Vertriebsrecht kommen u.a. aus den Branchen Automotive, Konsumgüter, Maschinen- und Anlagenbau und der Bauindustrie.
„Intellectual Property is the oil of the 21st century“ (Mark Getty)
Softwarecode oder eine Erfindung im Sinne einer Problemlösung sind mit bloßen Händen nicht greifbar, diese Güter sind „geistige Schöpfungen“. Obwohl oftmals leicht zu kopieren oder nachzuahmen, können solche Arbeitsergebnisse einen bedeutenden Wert haben und die Stellung eines Unternehmens im Wettbewerb sichern.
Damit Geistiges Eigentum (englisch „Intellectual Property“ oder kurz „IP“) nicht von jedermann frei genutzt werden kann, lassen sich einige Arten davon (z.B. Marken, Patente und Designs) speziell schützen, während beispielsweise Know-how durch geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen gesichert werden muss. Daher ist neben der Anmeldung und Verwertung Geistigen Eigentums die Entwicklung einer passenden IP Strategie unerlässlich, um Innovationen zu schützen und den Wettbewerbsvorsprung auszubauen.
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