DAS NEUE „RIGHT TO REPAIR“ IN DER EU

What’s new? Das neue „Right to Repair” in der EU Sie gilt im B2C-Bereich schon seit 31.07.2026. Für den B2B-Bereich wird sie ab 01.01.2028 greifen. Die Richtlinie erfasst insbesondere Produktkategorien (Anhang II der Richtlinie), für die auf Unionsebene Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt sind, darunter: Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Wäschetrockner, elektronische Geräte wie Smartphones, […]