BEWILLIGUNG DER LÖSCHUNG EINES ANFECHTBAREN GRUNDPFANDRECHTS IM INSOLVENZPLAN? ES GEHT DOCH!

In einem insolvenzrechtlichen Mandat ist es uns gelungen, im gestaltenden Teil einesInsolvenzplans die Bewilligung zur Löschung zweier Zwangshypotheken über ca. 500.000,00 EUR aufzunehmen und die Löschung beim Grundbuchamt zu veranlassen. Statt das Risiko eines (teuren) Anfechtungsprozesses einzugehen, haben wirbewusst beschlossen, die Entscheidung über die Löschung der Grundpfandrechte den Gläubigern im Rahmen des Insolvenzplans zu überlassen. Der Insolvenzplan […]

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