Wenn die Mietzinsen nicht mehr bezahlt werden …

Ein Insolvenzverwalter haftet persönlich, wenn er nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit bei einer Verteilung die Rangordnung des § 209 InsO nichtbeachtet. Für Vermieter ist dies eine interessante Entscheidung. Wir haben einen wichtigen prozessualen Erfolg für unsere Mandantin mit dem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 26.06.2025 (Az. 11 O 152/22) errungen. Unsere Mandantin war Vermieterin der Geschäftsräume […]