Transparenzregister nur noch bei berechtigtem Interesse öffentlich einsehbar

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 22.11.2022 zu den Az. C-37/20 und C-601/20 entschieden, dass die Bestimmung, wonach es allen Mitgliedern der Öffentlichkeit möglich ist, sensible personenbezogene Daten aus dem Transparenzregister einsehen zu können, ungültig sind. Der freie Zugang zu Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Staatsangehörigkeiten und Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung […]